Erlenbach am Main (amtlich: Erlenbach a.Main) ist die größte Stadt im unterfränkischen Landkreis Miltenberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
10.256 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63906
Vorwahl
09372
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Erlenbach am Main – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Erlenbach hat am 27. April 2023 einen neuen Aufstellungsbeschluss für die Süderweiterung des Industrie Center Obernburg (ICO) gefasst, der den Geltungsbereich und den Bereich für die Bebauung festlegt. Seitdem arbeiten Fachplaner am Vorentwurf des Bebauungsplans, der im Rahmen des Runden Tisches diskutiert und angepasst wird.
Am 28. November 2023 fand der zweite Runde Tisch statt, bei dem der weiter ausgearbeitete Grünordnungsplan und der aktuelle Planungsstand des Vorentwurfs präsentiert wurden. Ein unabhängiges Verkehrsgutachten untersucht derzeit die verkehrlichen Auswirkungen der Süderweiterung.
Zusätzlich hat die Stadt Erlenbach Pläne für die Innenentwicklung und den Wohnungsbau vorangetrieben, insbesondere durch den Ankauf und die Entwicklung von Grundstücken in der Klingenberger Straße für familien- und generationengerechte Wohnungen.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.