Erlenbach am Main (amtlich: Erlenbach a.Main) ist die größte Stadt im unterfränkischen Landkreis Miltenberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
10.256 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63906
Vorwahl
09372
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Erlenbach am Main – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Erlenbach hat am 27. April 2023 einen neuen Aufstellungsbeschluss für die Süderweiterung des Industrie Center Obernburg (ICO) gefasst, der den Geltungsbereich und den Bereich für die Bebauung festlegt. Seitdem arbeiten Fachplaner am Vorentwurf des Bebauungsplans, der im Rahmen des Runden Tisches diskutiert und angepasst wird.
Am 28. November 2023 fand der zweite Runde Tisch statt, bei dem der weiter ausgearbeitete Grünordnungsplan und der aktuelle Planungsstand des Vorentwurfs präsentiert wurden. Ein unabhängiges Verkehrsgutachten untersucht derzeit die verkehrlichen Auswirkungen der Süderweiterung.
Zusätzlich hat die Stadt Erlenbach Pläne für die Innenentwicklung und den Wohnungsbau vorangetrieben, insbesondere durch den Ankauf und die Entwicklung von Grundstücken in der Klingenberger Straße für familien- und generationengerechte Wohnungen.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.